Arbeitspaket 3

Beschreibung und Analyse der Schulungskonzepte von privaten Lebens- und Futtermittelzertifizierungssystemen und der staatlichen Lebens- und Futtermittelüberwachung in Deutschland, Italien, Österreich und Polen.

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Ausführlicher Bericht auf englisch

Zusammenfassung des Berichtes zum Arbeitspaket 3

Das Wachstum und die immer komplexeren Strukturen des Markts für Bioprodukte stellen hohe Anforderungen an die Kompetenz von Bio-Kontrolleuren, um kritische Punkte in der Wertschöpfungskette erkennen zu können.

Im Arbeitspaket 3 des IRM-Organic-Projektes wurden existierende Konzepte zum Kompetenzerwerb (Voraussetzungen für die Zulassung, Erstschulung, weiterführende Schulungen) der staatlichen Lebens- und Futtermittelüberwachung in Deutschland, Österreich und Italien sowie von verschiedenen privaten Zertifizierungssystemen analysiert und verglichen. Folgende private Zertifizierungssysteme wurden in die Analyse einbezogen: British Retail Consortium (BRC), Forest Stewardship Council (FSC), GLOBALG.A.P., GMP+ Feed Safety Assurance (GMP+ FSA), International Featured Standard (IFS), Marine Stewardship Council (MSC), Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC), Renewable Energy Directive certification (REDcert), Qualität und Sicherheit (QS) und UTZ certified.

Soweit ermittelt werden konnte, führt keines der amtlichen Kontrollsysteme oder der privaten Zertifizierungssysteme gezielte Spezialschulungen zu in der Vergangenheit aufgetretenen Betrugsfällen und deren praktischen Konsequenzen für die Arbeit von Kontrolleuren durch.

Bei den notwendigen Schlüsselqualifikationen von Bio-Kontrolleuren muss zwischen der Erstqualifizierung von neuen Kontrolleuren und der Qualifizierung von erfahrenen Kontrolleuren unterschieden werden.

Neue Kontrolleure

Zunächst einmal müssen neue Kontrolleure nachweisen, dass sie über das fachliche und technische Wissen für den Bereich verfügen, in dem sie arbeiten sollen. Die Grundausbildung (Studium, Berufsausbildung), die Berufserfahrung und/oder Auditerfahrung für andere Zertifizierungssysteme kann als Erfüllungskriterium für diese Anforderung berücksichtigt werden.

Die Kompetenzziele für neue Öko-Kontrolleure sind:

  1. Erwerb von Kenntnissen zu den EU-Rechtsvorschriften für den Öko-Landbau und ggfs. weiterer privater Öko-Standards sowie den zugehörigen Inspektions- und Zertifizierungsverfahren der Kontrollstelle
  2. Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten zur intelligenten Anwendung von Inspektionswerkzeugen bei der Vor-Ort-Besichtigung, der Dokumentenprüfung und der Probenahme und Analytik
  3. Erwerb von Kenntnissen zu relevanten Abweichungs- und Verstoßszenarien
  4. Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten zu Audittechniken (Kommunikationstechnik, Bewertung und Dokumentation von Sachverhalten und Abweichungen)

Neue Kontrolleure brauchen ein grundlegendes Verständnis für die Zertifizierungssysteme, in denen sie arbeiten sollen. Mehrere private Zertifizierungssysteme und teilweise Behörden nutzen hierfür zunächst Online-Trainings, auf denen dann Präsenzschulungen aufbauen. Bei den Präsenzschulungen sollen neue Kontrolleure auch zu relevanten Abweichungs- und Verstosszenarien und der intelligenten Nutzung von Inspektionswerkzeugen geschult werden. Hierfür bieten sich Gruppenarbeiten und andere aktive Lehrmethoden an.

Des Weiteren müssen neue Kontrolleure ihre Rolle und Aufgabe als Kontrolleur verstehen. Dies kann zum Beispiel durch die Einbeziehung von Elementen der DIN EN ISO 19011 in Präsenzschulungen der Kontrollstellen geschehen. Um Auditerfahrung zu sammeln, sollten neue Kontrolleure zunächst erfahrene Kontrolleure bei einer definierten Anzahl von Inspektionen vor Ort begleiten. Danach sollten sie eine bestimmte Anzahl von Inspektionen unter der Aufsicht eines erfahrenen Kontrolleurs durchführen. Erst nach einer abschließenden Bewertung und Freigabe dürfen sie selbst eigenständig Bio-Kontrollen durchführen.

Erfahrene Kontrolleure

Für zugelassene, erfahrene Öko-Kontrolleure gelten weitergehende Kompetenzziele. Diese sind:

  1. Updates zu den EU-Rechtsvorschriften für den Öko-Landbau und ggfs. weiterer privater Öko-Standards
  2. Praktische Anwendung und Ausbau der Kenntnisse der Inspektionstoolbox
  3. Detaillierte Vermittlung von Informationen zu relevanten Abweichungs-, Verstoß- und Betrugsszenarien
  4. Vertiefte Anwendung von Audittechniken (Kommunikationstechnik, Bewertung, Dokumentation von Sachverhalten und Abweichungen)

Experienced inspectors have to maintain their qualification by attending trainings regularly. Trainings can be organized by the control body or, in the case of additional modular trainings on special topics, also by specialized organizations. The trainings should be based on the results of the performance review of the inspectors as required by ISO 17065. Training methods which might be used include working groups, case studies, exchange of experience, audit simulations and final exams.

Erfahrene Kontrolleure müssen ihre Kompetenz durch die regelmäßige Teilnahme an Schulungen aufrechterhalten. Diese können durch Kontrollstellen organisiert werden, oder im Falle von zusätzlichen modularen Schulungen zu speziellen Themen auch von darauf spezialisierten Organisationen. Die Schulungskonzeption sollte auf den Ergebnissen der durch ISO 17065 geforderten Leistungsüberprüfung der Kontrolleure basieren. Interessante Schulungselemente anderer Systeme sind Gruppenarbeiten, die Arbeit an Fallbeispielen, offene Erfahrungsaustausche, Audit-Simulationen und Abschlusstests.

Eine weitere Maßnahme für die Kompetenzverbesserung ist die kontinuierliche Tätigkeit als Kontrolleur und eine Mindestanzahl durchgeführter Audits/Inspektionen in einem definierten Zeitrahmen.

Die Überwachung der Kompetenz von Kontrolleuren erfolgt durch Leistungsbewertungen. Bei Witness-Audits wird der Kontrolleur von der Kontrollstelle oder einer zuständigen Behörde in einem Audit begleitet. Auch eine Überprüfung der Inspektionsberichte kann ein Bestandteil einer solchen Leistungskontrolle sein. Die Ergebnisse dieser Leistungsüberprüfungen dienen dazu, den Schulungsbedarf zu ermitteln und die Inhalte der bevorstehenden Schulungen zu definieren.

Ein weiteres, hilfreiches Element für die Verbreitung von Neuigkeiten im Zertifizierungssystem sind elektronische Medien (Email Newsletter, Blogs, Soziale Netzwerke, etc.). Der Einsatz dieser Medien erleichtert es Kontrolleuren sich auf dem Laufenden im Zertifizierungssystem zu halten.